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Energie Steiermark
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Informationen für erdgasversorgte Contractinganlagen im Detail:


Anspruchsgrenzen für erdgasversorgte Contractinganlagen
Die Anspruchsgrenzen für erdgasversorgte Contractinganlagen werden mit einem angenommenen Wirkungsgrad von Erdgas auf Wärme umgerechnet. Die Berücksichtigung des Wirkungsgrades bei der Umwandlung von Erdgas in Wärme kommt deshalb zur Anwendung, da Sie Bezieher von Wärme und nicht direkter Erdgaskunde sind.
30.000 kWh Erdgas entsprechen rund 27.000 kWh Wärme und 20.000 kWh Erdgas entsprechen 18.000 kWh Wärme.

Ausfüllhilfe Formular „Aufteilung des Jahreswärmeverbrauches 2007/2008
Wir haben uns erlaubt, Ihre objektbezogenen Angaben, soweit diese uns bekannt sind, vorab auszufüllen. Wir ersuchen Sie nun, diese Angaben auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen. Wir ersuchen Sie auf jeden Fall die leeren Felder auszufüllen. Dies ist zum Erhalt des Landesbonus unbedingt notwendig.

Die Anspruchsberechtigten
Die Refundierung der Kosten der Preiserhöhung zum 15.11.2008 bis zu einem Verbrauch von 18.000 kWh Wärme durch das Land Steiermark („Erdgasbonus“) kommt allen erdgasversorgten  Contracting-Anlagen der Steirischen Gas-Wärme mit Haushalts- und gewerblichem Bedarf an Erdgas zum Heizzweck zugute, die

• im Zeitraum 15. November 2008 bis einschließlich 14. November 2009 als Kunden der Steirischen Gas-Wärme Wärme in der Steiermark beziehen und
• deren Verbrauch im Zeitraum von einem Jahr bis zu 27.000 kWh je Wohneinheit/Verbrauchseinheit beträgt.
• Der Erdgasbonus ist auch auf Haushalte anzuwenden, deren Jahresverbrauch bis zu 27.000 kWh
beträgt, die in Mehrfamilienhäusern und Wohnungsanlagen über eine gemeinsame Heizanlage mit Wärme zu Heizzwecken versorgt werden und die (beispielsweise aufgrund einer Abwicklung durch eine Hausverwaltung) indirekte Kunden der Steirischen Gas-Wärme sind.

Der Begriff „gesamte Heizsaison“
Damit ist der Wärmebezug bei erdgasversorgten Contractinganlagen in einem vollen Abrechnungsjahr gemeint.

Dieser Wert ist die Basis für den Anspruch auf den Erdgasbonus.

Die Höhe des Erdgasbonus
Da die Preisanpassungen bis zum 14. November 2009 in die Berechnung des Erdgasbonus einbezogen werden, wird der genaue Wert erst per November 2009 festgestellt. Wir sind bemüht Ihnen das Berechnungsergebnis unmittelbar danach mitzuteilen.

Die Aufteilung des Jahresverbrauchs auf die einzelnen Wohneinheiten der mit Erdgas versorgten Objekte
Auf Basis des von Ihnen ausgefüllten Formulars („Aufteilung des Jahreswärmeverbrauchs 2007/08“) ermitteln wir den durchschnittlichen Verbrauch je Einheit in der Heizsaison.

Die Abrechnung der Rückerstattung
Die Bekanntgabe der Verbrauchsaufteilung erfolgt bis spätestens 31. März 2009 mittels des beiliegenden Formulars. Dieses kann auch auf www.e-steiermark.com heruntergeladen werden und danach per Mail an gaswaerme@e-steiermark.com zugesandt werden.

Die Basis der Berechnung des Erdgasbonus des Objektes ist der Anteil des gesamten Wärmeverbrauchs auf Basis der Heizsaison.

Dieser Verbrauch wird dann im Zuge der ab November 2009 folgenden Jahresabrechnung anteilig auf den Wärmeverbrauch angewendet.

Die Obergrenze der Rückerstattung ist der anteilige Verbrauch von bis zu 18.000 Kilowattstunden pro anspruchsberechtigter Einheit.

Die Höhe des Erdgasbonus bei einem Objekt ergibt sich aus der Differenz zwischen den bis 14. November 2008 und den ab 15. November 2008 geltenden Preisen bezogen auf den Jahresverbrauch für die in Summe anspruchsberechtigten, indirekten Kunden. Der Erdgasbonus vermindert sich durch Preissenkungen während des Bezugsjahres.

Auf der dem November 2009 folgenden Wärme-Jahresabrechnung wird die Höhe des Erdgasbonus aufgrund der Angaben exakt dargestellt und treuhändisch gutgeschrieben. Die Wärme-Jahresabrechnung erfolgt wie bisher zu dem in ihrem Vertrag geregeltem Abrechnungsstichtag.

Dieser Betrag wird danach bei der Heizkostenabrechnung von der Hausverwaltung entsprechend des Abrechnungssystems (HeizKG) aufgeteilt.

Die Richtigkeit der Angaben
Die Weiterverrechnung der eventuellen Rückerstattung auf einzelne Wohneinheiten erfolgt durch Sie bzw. in diesem Fall wo die Steirische Gas-Wärme die Direktverrechnung durchführt durch die Steirische Gas-Wärme.

Das Land Steiermark wird im Rahmen von Stichproben die korrekte Abrechnung an die Wohnungsinhaber überprüfen.

Download:
Formular für den Erdgasbonus (Contracting-Anlagen)
 
imagebild: blätter

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Steirische Gas-Wärme GmbH, A-8041 Graz, Gaslaternenweg 4 , Tel: +43 (0)316/9000, email: gaswaerme@e-steiermark.com
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