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Energie Steiermark
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Der Erdgasbonus des Landes Steiermark


Die Anspruchsberechtigten
Die Refundierung der Kosten der Preiserhöhung zum 15.11.2008 bis zu einem Verbrauch von 20.000 kWh durch das Land Steiermark („Erdgasbonus“) kommt allen Kunden der Steirischen Gas-Wärme mit Haushalts- und gewerblichem Bedarf an Erdgas zum Heizzweck zugute, die

- im Zeitraum 15. November 2008 bis einschließlich 14. November 2009 als Kunden der Steirischen Gas-Wärme Erdgas in der Steiermark beziehen und

- deren Verbrauch im Zeitraum vom Oktober 2008 bis einschließlich September 2009 bis zu 30.000 kWh je Wohneinheit/Verbrauchseinheit beträgt.

Der Erdgasbonus ist auch auf Haushalte anzuwenden, deren Jahresverbrauch bis zu 30.000 kWh beträgt, die in Mehrfamilienhäusern und Wohnungsanlagen über eine gemeinsame Heizanlage mit Erdgas zu Heizzwecken versorgt werden und die (beispielsweise aufgrund einer Abwicklung durch eine Hausverwaltung) indirekte Kunden der Steirischen Gas-Wärme sind.

Der Begriff „gesamte Heizsaison“
Damit ist der Erdgasbezug in exakt 365 Tagen gemeint, von 1.10.2008 – 30.9.2009. Wenn zwischen der Ablesung 2007/08 und der nächstjährigen Ablesung nicht exakt 365 Tage liegen, wird - wie üblich- der abgelesene Verbrauch auf 365 Tage umgerechnet.

Dieser umgerechnete Wert ist die Basis für den Anspruch auf den Erdgasbonus.

Der witterungsbedingte/temperaturbedingte Mehrverbrauch
Kommt es rein witterungsbedingt zu einer Überschreitung der 30.000 Kilowattstunden-Grenze, wird –bezogen auf die jeweiligen Wohneinheiten – dennoch der Erdgasbonus von bis zu 20.000 Kilowattstunden gutgeschrieben.

Die Höhe des Erdgasbonus
Die Höhe des Erdgasbonus ergibt sich aus der Differenz zwischen den bis 14.11.2008 und den ab 15.11.2008 geltenden Preisen, bezogen auf die gesamte im Abrechnungszeitraum Oktober 2008 bis einschließlich September 2009 bezogene, durchschnittliche Verbrauchsmenge der jeweiligen Wohneinheit/Verbrauchseinheit. Der Landesbonus ist jedoch in Höhe der auf 20.000 kWh entfallenden Preisdifferenz gedeckelt, für den Mehrverbrauch ist die Preiserhöhung vom Kunden jedenfalls selbst zu tragen. Das heißt, dass Kunden, die nicht mehr als 30.000 Kilowattstunden Erdgas verbrauchen, bis zu 20.000 Kilowattstunden zum reduzierten Betrag erhalten.

Die Aufteilung des Jahresverbrauchs auf die einzelnen Wohneinheiten der mit Erdgas versorgten Objekte
Auf Basis des von Ihnen ausgefüllten Formulars („Aufteilung des Jahreserdgasverbrauchs 2007/08“) ermitteln wir den durchschnittlichen Verbrauch je Einheit in der Heizsaison 2007/08.

Die Abrechnung der Rückerstattung
Die Bekanntgabe der Verbrauchsaufteilung erfolgt bis spätestens 31. März 2009 mittels des beiliegenden Formulars. Dieses kann auch unten auf dieser Seite heruntergeladen werden und danach per Mail an gaswaerme@e-steiermark.com zugesandt werden.

Die Basis der Berechnung des Erdgasbonus des Objektes ist der Anteil des gesamten Erdgasverbrauchs auf Basis der Heizsaison 2007/08.

Dieser Verbrauch wird dann im Zuge der Jahresabrechnung 2009 anteilig auf den abgelesenen Erdgasverbrauch (zwischen 1. Oktober 2008 und 30. September 2009) angewendet.

Die Obergrenze der Rückerstattung ist der anteilige Verbrauch von bis zu 20.000 Kilowattstunden pro anspruchsberechtigter Einheit.

Die Höhe des Erdgasbonus bei einem Objekt ergibt sich aus der Differenz zwischen den bis 14. November 2008 und den ab 15. November 2008 geltenden Preisen bezogen auf den Jahresverbrauch in der gesamten Heizsaison 2008/09 für die in Summe anspruchsberechtigten, indirekten Kunden. Der
Erdgasbonus vermindert sich durch Preissenkungen während des Bezugsjahres.

Auf der Erdgas-Jahresabrechnung 2009 wird die Höhe des Erdgasbonus aufgrund der Angaben exakt dargestellt und treuhändisch gutgeschrieben.

Dieser Betrag wird danach bei der Heizkostenabrechnung von der Hausverwaltung entsprechend des Abrechnungssystems (HeizKG) aufgeteilt.

Die Richtigkeit der Angaben
Die Steirische Gas-Wärme ist für die Ermittlung der Zählerstände und für die Durchführung der Jahresabrechnung verantwortlich.

Die Weiterverrechnung der eventuellen Rückerstattung auf einzelne Wohneinheiten erfolgt durch Sie.

Das Land Steiermark wird im Rahmen von Stichproben die korrekte Abrechnung an die Wohnungsinhaber überprüfen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie unter der kostenlosen Info-Hotline 0800 / 80 80 20 an. Wir stehen Ihnen von Montag bis Freitag von 7.30 bis 18.00 Uhr gerne zur Verfügung.

Hier finden Sie alle wichtigen Unterlagen zum Downloaden.
Download:
Formular für den Erdgasbonus (Mehrfamilien-Haushalte)
 
imagebild: blätter

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Steirische Gas-Wärme GmbH, A-8041 Graz, Gaslaternenweg 4 , Tel: +43 (0)316/9000, email: gaswaerme@e-steiermark.com
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