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Erdgasbonus des Landes Steiermark Wie viel zahle ich ab 15. November für Erdgas?
Mit dem Erdgasbonus erfolgt eine vollständige Rückerstattung der Mehrbelastung durch die Preiserhöhung vom 15. November 2008 bis zu einem Verbrauch von 20.000 kWh durch das Land Steiermark. Die Kosten für Erdgas bleiben somit für alle Haushalts- und Gewerbekunden der Steirischen Gas-Wärme, die nicht mehr als 20.000 Kilowattstunden (kWh) verbrauchen, zumindest bis 14. November 2009, unverändert auf dem Stand vom Juli 2007.
Bei Kunden, die nicht mehr als 30.000 kWh verbrauchen, bleiben die Kosten für die ersten 20.000 kWh unverändert.
Bei Kunden, die mehr als 30.000 kWh im Jahr verbrauchen, wird die Preiserhöhung nicht rückerstattet.
Wird Erdgas für manche sogar billiger?
Ja. Durch die Bonus-Maßnahmen der Steirischen Gas-Wärme (Öko-Bonus Plus, Familienbonus, Sozialbonus) und des
Landes Steiermark (Erdgasbonus) wird Erdgas für Familien und sozial Schwache ab 15. November billiger als bisher.
Wie wird der Erdgasbonus des Landes Steiermark berechnet?
Ausgangswert ist Ihr Jahresverbrauch zwischen dem 1. Oktober 2008 und dem 30. September 2009. Die Höhe des Erdgasbonus ergibt sich aus der Differenz zwischen den bis 14. November 2008 und den ab 15. November 2008 geltenden Preisen. Der Erdgasbonus vermindert sich durch Preissenkungen während der Heizsaison 2008/09.
Wer hat Anspruch auf die Rückerstattung?
Grundsätzlich alle Haushalte und Gewerbebetriebe, die mit Stichtag 15. November 2008 Kunden der Steirischen Gas-
Wärme sind und in der gesamten Heizsaison weniger als 30.000 kWh Erdgas verbrauchen. Voraussetzung ist deshalb, dass Sie zwischen 15. November 2008 und 14. November 2009 Kunde der Steirischen Gas-Wärme sind.
Was bedeutet eine „gesamte Heizsaison“?
Damit ist der Bezug in 365 Tagen gemeint. Wenn zwischen der Ablesung 2008 und der Ablesung 2009 nicht exakt 365 Tage liegen, wird Ihr abgelesener Verbrauch auf 365 Tage prozentuell hochgerechnet. Dieser hochgerechnete Wert ist die Basis für den Anspruch auf den Erdgasbonus.
Was ist, wenn die Heizsaison 2008/09 kälter ist als 2007/08?
In diesem Fall wird der bei Ihnen abgelesene Verbrauch auf den Verbrauch im Jahr 2007/08 umgerechnet. Das heißt, dass der witterungsbedingte Mehrverbrauch abgezogen wird. Dadurch ist es möglich, dass Sie trotz eines Ist-Verbrauchs von mehr als 30.000 kWh Erdgas eine Rückerstattung von bis zu 20.000 kWh bekommen können.
Ich habe in der vergangenen Heizsaison weniger als 20.000 Kilowattstunden verbraucht, wie wird das
berücksichtigt?
Sie haben den Vorteil, dass die Teilzahlungsbeträge, die Sie monatlich an uns entrichten, bereits angepasst wurden, d.h. dass die Erhöhung nicht bei der Berechnung eingeflossen ist. Sie sparen daher sofort.
Achtung: Auch wenn Sie in der kommenden Heizsaison temperatur- bzw. witterungsbedingt mehr als 20.000 kWh verbrauchen sollten, haben Sie trotzdem den Vorteil, dass Sie für insgesamt 20.000 kWh die Rückerstattung erhalten.
Ich habe in der vergangenen Heizsaison mehr als 20.000, aber weniger als 30.000 Kilowattstunden verbraucht,
habe ich trotzdem Anspruch auf die Rückerstattung?
Ja. Wenn Sie weniger als 30.000 kWh verbrauchen, erhalten Sie die Kosten der Preiserhöhung vom 15. November für bis zu 20.000 kWh zurück. Bei Ihnen wurden jedoch aufgrund Ihres Verbrauchs in der letzten Heizperiode die Teilzahlungsbeträge erhöht, da die Gültigkeit des Erdgasbonus bei diesem Verbrauch erst in der letzten Woche vereinbart wurde.
Ich habe in der vergangenen Heizsaison mehr als 30.000 Kilowattstunden verbraucht, habe ich trotzdem
Anspruch auf die Rückerstattung?
Ja, aber nur, wenn Sie in der Heizsaison 2008/09 weniger als 30.000 kWh verbrauchen. Energie effizient einzusetzen, zahlt sich also heuer besonders aus. Bei Ihnen wurden jedoch aufgrund Ihres Verbrauchs in der letzten Heizperiode die Teilzahlungsbeträge erhöht, da die Gültigkeit des Erdgasbonus bei diesem Verbrauch erst in der letzten Woche vereinbart wurde. Verbrauchen Sie jedoch auch in der kommenden Heizsaison mehr als 30.000 kWh, wird für die gesamte Menge der Preis lt. Preisblatt verrechnet.
Ich wohne in einem Haus mit mehreren Haushalten. Habe ich Anspruch auf die Rückerstattung?
Ja. Wir bitten Sie in diesem Fall um Rücksendung des ausgefüllten Formulars, das Sie unter der kostenlosen Info-
Hotline 0800 / 80 80 20 anfordern oder am Ende dieser Seite herunterladen können. Auf Basis dieser Angaben wird Ihnen bei der Jahresabrechnung 2009 der Erdgasbonus gutgeschrieben. Die Richtigkeit der Angaben müssen Sie gegebenenfalls dem Land Steiermark auf Verlangen durch Nachweis der bei Ihrer Gemeinde registrierten Anzahl der Haushalte in Ihrem Wohnobjekt nachweisen.
Was ist, wenn ich umziehe?
Wenn Sie an Ihrem neuen Wohnsitz ebenso Erdgaskunde der Steirischen Gas-Wärme sind, haben Sie, sofern Sie im gesamten Jahr nicht mehr als 30.000 kWh verbrauchen, auch weiterhin Anspruch auf den Erdgasbonus für bis zu 20.000 kWh. Dabei wird Ihr bisheriger Verbrauch mit dem Verbrauch am neuen Wohnort zusammengezählt. Wir bitten Sie lediglich um Mitteilung über Ihren Wohnortwechsel.
Wie wird die Rückerstattung abgerechnet?
Sehr einfach, Sie müssen nichts tun. Im Zuge der Jahresabrechnung 2009 wird auf Basis des abgelesenen
Erdgasverbrauchs festgestellt, ob Sie Anspruch auf die Rückerstattung haben. Auf Ihrer Rechnung wird genau
dargestellt, in welcher Höhe sich die Gutschrift auswirkt. Wenn Sie aufgrund des Verbrauchs in der Heizperiode 2007/08 Teilzahlungsbeträge ohne die Erdgaspreiserhöhung bezahlt haben, ergibt sich aufgrund des Ist-Verbrauchs die Endabrechnung. Wenn Sie jedoch die erhöhten Teilzahlungsbeträge bezahlt haben und Ihr Verbrauch geringer als 30.000 kWh ist, erhalten Sie eine Gutschrift in Höhe des Erdgasbonus für maximal 20.000 kWh. Bei einem Jahresverbrauch von bis zu 20.000 kWh erhalten Sie den Erdgasbonus für den gesamten Verbrauch.
Hier finden Sie alle wichtigen Unterlagen zum Downloaden. Download: Informationsblatt Erdgasbonus Haushaltskunden
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