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Rechnungshof bezeichnet FERNGAS als Der in Diskussion stehende Bericht des Rechnungshofes betreffend die im Jahr 1998 durchgeführte Gebarungsprüfung der Steirischen Ferngas über die Jahre 1993 bis 1998 stellt unserem Unternehmen generell ein positives Zeugnis aus.
Einleitend ist darin wörtlich festgehalten:
"Die Steirische Ferngas-Aktiengesellschaft ist eine kostenbewusste und dynamisch geführte Unternehmung, die sich laufend am Markt im Wettbewerb mit anderen Energieträgern zu behaupten hat."
Grundsätzlich ist dagegen überhaupt nichts einzuwänden, dass Informationen des Endberichtes des Rechnungshofes an die Öffentlichkeit gelangen. Der Vorstand empfindet es allerdings als äußerst befremdend, dass jetzt – 17 Monate nach Vorliegen dieses Berichtes – Zahlen, Aussagen und "Fakten" aus dem Zusammenhang gerissen und unkommentiert verwendet werden. Dies führt naturgemäß zu falschen Schlüssen und fügt der Steirischen Ferngas nachhaltigen Schaden zu. Dieser ist umso größer, da sich die Steirische Ferngas im verschärften Wettbewerb der Liberalisierung befindet und dadurch einerseits das Halten bestehender Kunden bzw. die Neukunden-gewinnung, aber andererseits auch das Eingehen betriebswirtschaftlich notwendiger Partnerschaften und Kooperationen zusätzlich erschwert wird.
Beispielhaft sei nachstehend Folgendes zur Erklärung angeführt:
Die Gehälter der Steirischen Ferngas basieren grundsätzlich auf dem Rahmen-Kollektivvertrag für Angestellte der Industrie mit dem Zusatz-kollektivvertrag für Angestellte der Gas- und Wärmeversorgungs-unternehmen. Ein von einem externen Personalberatungsunternehmen durchgeführtes Benchmarking mit Industriebetrieben und anderen Gasversorgungsunternehmen hat gezeigt, dass die Einkommen der Ferngas-MitarbeiterInnen im Wesentlichen den Vergleichsunternehmen entsprechen. Kolportierte Durchschnittseinkommen von ATS 655.000,-- (der Rechnungshof spricht übrigens von ATS 635.000,--!!) enthalten neben dem Bruttogehalt zum Großteil kollektivvertragliche Entgeltbestandteile – demnach eine für das Unternehmen verpflichtende Leistung!
Dass die aus den ständig steigenden Anforderungen des Unternehmens resultierenden Überstunden auch bezahlt werden, kann wohl nicht unter den Begriff "spendabel" fallen! Die ebenfalls angeprangerten Mitarbeiterprämien wurden in der Vergangenheit in Abhängigkeit vom Unternehmensergebnis anstelle von perpetuierenden Maßnahmen (Lohn- und Gehaltskorrekturen) gewährt, um der in ihrem vollen Ausmaß nicht abschätzbaren Auswirkung der (damals) bevorstehenden Liberalisierung des Erdgasmarktes Rechnung zu tragen.
Der Bereitschaftsdienst der Steirischen Ferngas ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Dienstleistungs- und Servicepalette des Unternehmens. Darüber hinaus ist ein Gasversorgungsunternehmen grundsätzlich behördlich verpflichtet über einen Bereitschaftsdienst zu verfügen. Das bedeutet, dass an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr, fachspezifisch geschultes Personal im Sinne der Sicherstellung der technischen Versorgung der Kunden aller Sparten (Erdgas, Flüssiggas, Nahwärme) der Steirischen Ferngas ebenso zur Verfügung stehen muss, wie für die Gewährleistung der Sicherheit Einzelner oder der gesamten Öffentlichkeit im Falle eines Schadensereignisses. Entgelte für geleistete Bereitschaftsdienste sind ebenfalls kollektivvertraglich festgelegt und stellen demnach in keiner Weise ein Benefit dar.
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