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Energie Steiermark
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Förderung für Nicht-Feinstaubgemeinden


Maximale Bruttoförderbeträge je Wohneinheit bei Umstellung auf Fernwärme, Erdgas oder Flüssiggas:

Bei Nutzung von Fernwärme. Erdgas, Flüssiggas
Bei Nutzung von Fernwärme werden von der Steirischen Gas-Wärme ausschließlich Einfamilienhäuser auch im Falle des Neubaues mit € 500,- gefördert. Bei Nutzung von Erdgas erfolgt im Falle eines Neubaues (EFH, MFH) eine Förderung ausschließlich durch die Gasnetz Steiermark. Bei Nutzung von Flüssiggas erfolgt eine Förderung - auch im Neubau - ausschließlich durch die Steirische Gas-Wärme.

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Steirische Gas-Wärme GmbH, A-8041 Graz, Gaslaternenweg 4 , Tel: +43 (0)316/9000, email: gaswaerme@e-steiermark.com
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