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Förderung für Nicht-Feinstaubgemeinden Maximale Bruttoförderbeträge je Wohneinheit bei Umstellung auf Fernwärme, Erdgas oder Flüssiggas:

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Bei Nutzung von Fernwärme werden von der Steirischen Gas-Wärme ausschließlich Einfamilienhäuser auch im
Falle des Neubaues mit € 500,- gefördert. Bei Nutzung von Erdgas erfolgt im Falle eines Neubaues (EFH, MFH)
eine Förderung ausschließlich durch die Gasnetz Steiermark. Bei Nutzung von Flüssiggas erfolgt eine Förderung
- auch im Neubau - ausschließlich durch die Steirische Gas-Wärme.
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Teilnahmebedingungen im Detail
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