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Energie Steiermark
Steirische Gas und Wärme GmbH
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Förderung für Feinstaubgemeinden


Maximale Bruttoförderbeträge je Wohneinheit bei Umstellung auf Fernwärme, Erdgas oder Flüssiggas:

Bei Nutzung von Fernwärme
* Bei Nutzung von Fernwärme werden vom Land Steiermark und der Steirischen Gas-Wärme ausschließlich Einfamilienhäuser auch im Falle des Neubaues mit € 500,- gefördert.

Bei Nutzung von Erdgas
Bei Nutzung von Erdgas erfolgt im Falle eines Neubaues (EFH, MFH) eine Förderung ausschließlich durch die Gasnetz Steiermark.

Bei Nutzung von Flüssiggas
Bei Nutzung von Flüssiggas erfolgt eine Förderung - auch im Neubau - ausschließlich durch die Steirische Gas-Wärme.

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Förderbedingungen

 
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Steirische Gas-Wärme GmbH, A-8041 Graz, Gaslaternenweg 4 , Tel: +43 (0)316/9000, email: gaswaerme@e-steiermark.com
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