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Förderung für Feinstaubgemeinden Maximale Bruttoförderbeträge je Wohneinheit bei Umstellung auf Fernwärme, Erdgas oder Flüssiggas:

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* Bei Nutzung von Fernwärme werden vom Land Steiermark und der Steirischen Gas-Wärme ausschließlich
Einfamilienhäuser auch im Falle des Neubaues mit € 500,- gefördert.
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Bei Nutzung von Erdgas erfolgt im Falle eines Neubaues (EFH, MFH) eine Förderung ausschließlich durch die
Gasnetz Steiermark.
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Bei Nutzung von Flüssiggas erfolgt eine Förderung - auch im Neubau - ausschließlich durch die Steirische Gas-Wärme.
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Förderbedingungen
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