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Worin besteht die Förderung im Detail? ALTBAU:
Die Förderung erfolgt in Form eines rückzahlbaren
50-prozentigen Annuitätenzuschusses für ein Bankdarlehen
mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren. Die förderbaren Kosten je Wohnung richten sich nach ökologischen Kriterien bzw. der Anzahl der Ökopunkte.
maximal € 10.000,–
eine einzelne Sanierungsmaßnahme durchgeführt, kein Ökopunkt
maximal € 20.000,–
mehr als eine Sanierungsmaßnahme durchgeführt, kein Ökopunkt
maximal € 25.000,–
Sanierungsmaßnahme mit einem Ökopunkt durchgeführt
maximal € 5.000,– zusätzlich je Ökopunkt, bis maximal € 40.000,– (4 Ökopunkte)
NEUBAU:
Durch die Förderung kommt es zu einer Erhöhung des gefördeten Darlehens um maximal € 2.907,–. Die Förderung erfolgt grundsätzlich in Form von rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen zu einem Darlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren.
Wer kann um Förderung ansuchen - Voraussetzungen:
Erhalt der Eigenheimförderung
Energieberatung von einer autorisierten Energieberatungsstelle
Energiekennzahl des Gebäudes max. 60 kWh / m2 pro Jahr
Wo ist das Förderungsansuchen erhältlich?
Anträge für die Wohnhaussanierung und die Eigenheimförderung sind bei der
A15, Abteilung Wohnbauförderung
8010 Graz, Dietrichsteinplatz 15
Telefon 0316 / 877-3713 bzw. -3769
oder im Internet unter www.wohnbau.steiermark.at
erhältlich und ebendort einzureichen.
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