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Förderung von Fernwärme-Heizungsanlagen Folgende Sanierungsmaßnahmen können gefördert werden:
ALTBAU:
Der Fernwärmeanschluss ist im Rahmen der Wohnhaussanierung
ohne Berücksichtigung des Gebäudealters bzw. des Dämmstandards förderbar, eine Benützungsbewilligung
für das Gebäude muss jedenfalls
vorhanden sein.
NEUBAU:
Der Fernwärmeanschluss ist im Rahmen der Eigenheimförderung
förderbar.
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