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Erdgashausanschluss Die Kosten für die Herstellung eines Erdgashausanschlusses richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Ein detailliertes Angebot erstellt unser Energieberater für Sie.
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Erdgaspreise Das Preissystem der Steirischen Gas-Wärme ist ein sogenanntes "Zonenpreismodell" und setzt sich aus dem Erdgaspreis und dem Grundpreis zusammen. Bei diesem System werden - abhängig von der tatsächlich benötigten Erdgasmenge/Jahr verschiedene Preiszonen mit jeweils unterschiedlichen Preisen durchlaufen. So werden beispielsweise die ersten 8.000 kWh zum Zonenpreis 1, die nächsten 7000 kWh zum Zonenpreis 2 usw. verrechnet.
Kunden, die Brennwerttechnik einsetzen erhalten durch den ÖKO-Bonus einen Abschlag von bis zu Euro 24 auf die Jahresabrechnung. Wenn zusätzlich Solartechnik eingesetzt wird sind es sogar bis zu Euro 48 mit dem ÖKO-Bonus Plus.
Download: Preisblatt Erdgas (Mai 2009) Netztarife Erdgas (Jänner 2010)
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Die jährlichen Gesamtkosten Bei der Ermittlung der Jahresgesamtkosten "Erdgas-Gesamtpreis") sind der Energiepreis der Steirischen Gas-Wärme (Grundpreis und Arbeitspreis), die Entgelte für die Netznutzung (Grundpreis und Arbeitspreis) und der Messpreis, abhängig von der Zählergröße, zu addieren. Bei Einsatz von Brennwertgeräten ist der Ökobonus abzuziehen.
In unserem Erdgas-Gesamtpreis-Rechner sind alle Preisbestandteile bis auf den Messpreis inkludiert; die entsprechenden Kosten - "Messpreis" - sind abhängig von der Größe des eingesetzten Zählers, deshalb kann keine allgemeine Aussage getroffen werden.
Die Preiseinstufung erfolgt generell nach dem tatsächlichen Verbrauch, der über eine einzige Abnahmestelle (je Zähler) in der Abrechnungsperiode abgenommen wird. Dies gilt auch für Zwischenabrechnungen und Abrechnungen für ein Rumpfjahr - Grundpreis sowie Ökobonus werden anteilig nach Tagen berücksichtigt.
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Das Messentgelt In Abhängigkeit von der Zählergröße gelangt für Beistellung, Betrieb, Eichung und einer jährlichen Datenablesung der Messeinrichtung ("Gaszähler") durch die Gasnetz Steiermark GmbH, ein monatliches Messentgelt zur Verrechnung, welches auch bei Nichtbenutzung der Anlage zu entrichten ist, und zwar solange sich das Messgerät in der Anlage befindet.
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