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So kommen Sie zu Ihrer neuen Erdgasheizanlage
- Auftrag Netzzutritt
Erteilung eines Auftrages zur Herstellung des Netzzutrittes (früher: Erdgas-Hausanschluss) bei dem für Sie zuständigen Energieberater sowie des Erdgasliefervertrages mit der Steirischen Gas-Wärme im Auftrag der Gasnetz Steiermark GmbH.
- Herstellung des Erdgas-Anschlusses
Herstellung des Erdgas-Anschlusses mit Hausanschlussleitung, Mauerdurchführung und Hauptabsperreinrichtung durch die Steirische Gas-Wärme bis spätestens zu dem im Auftrag vereinbarten Termin. Bei einer Terminverzögerung erfolgt eine Verständigung durch uns.
- Haus-Inneninstallation inklusive des Gasgerätes
Angebotseinholung über die Haus-Inneninstallation inklusive des Gasgerätes bei Ihrem Installateur.
- Durchführung der Installationsarbeiten
Auftragserteilung an Ihr Gas-Installationsunternehmen für die Durchführung der Installationsarbeiten (Planung und Errichtung der Haus-Inneninstallation und Gasverbrauchseinrichtung). Die Arbeiten werden entsprechend der Vorbesichtigung durchgeführt, alle technischen Notwendigkeiten und gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten.
- Vorbesichtigung für die Haus-Inneninstallation
Die Vorbesichtigung für die Haus-Inneninstallation wird generell durchgeführt. Die technischen Einzelheiten werden in Anwesenheit von Vertretern der folgenden Firmen festgelegt:
- Installationsunternehmen
- Rauchfangkehrer
- Steirische Gas-Wärme im Auftrag der Gasnetz Steiermark GmbH
- Fertigstellungsmeldung durch das Installationsunternehmen
Fertigstellungsmeldung durch das Installationsunternehmen an die Steirische Gas-Wärme, Vereinbarung eines Anlagenabnahmetermines mit unserem Revisor.
- Notwendige Unterlagen für die Abnahme:
Vom Rauchfangkehrer auszustellen:
- Ihr Installationsunternehmen informiert den Rauchfangkehrer über die Daten der zu errichtenden
Heizanlage und ersucht um die Ausstellung des jeweils notwendigen Formulares.
- Der Kaminbefund ist bei fanggebundenen Heizanlagen vom Betreiber bereitzustellen. Der Kaminbefund bestätigt den Anschluss der Gasheizanlage an die Abgasanlage und die Funktion des Kamins.
- Das Anschlussprotokoll ist anstelle des Kaminbefundes bei Außenwandgeräten bzw. bei Geräten mit installierten Abgasleitungen einzuholen.
Vom Elektroinstallationsunternehmen auszustellen:
- Das ÖVE-Attest (Elektro-Attest), ausgestellt durch das mit der Elektroinstallation beauftragte
Unternehmen, vom Betreiber bereitgestellt. Die Vorlage des ÖVE-Attestes gewährleistet den
ordnungsgemäßen elektrischen Anschluss der Gasfeuerungsanlage sowie den Potenzialausgleich der Inneninstallation.
- Ausstellung des Abnahmebefundes
Ausstellung des Abnahmebefundes gemäß § 7 Stmk. Gasgesetz vom Revisor, wenn die Gasanlage den gesetzlichen Bestimmungen und den einschlägigen technischen Richtlinien entspricht und die genannten Unterlagen vorliegen.
- Erstellung der Erdgasverbrauchsrechnungen
Zählermontage und Befüllung der Gasleitung bis zur Gasverbrauchseinrichtung durch den Revisor. Ausfüllen des Formulares "Netzzugangsvertrag" durch den Revisor, Unterfertigung durch den Anlagenbetreiber. Dieses Formular dient als Grundlage für die Erstellung der Erdgasverbrauchsrechnungen, da anhand der in diesem Formular angegebenen Nahwärmebelastungen der Gasgeräte die Tarifeinstufung vorgenommen wird und die monatlichen Teilzahlungsbeträge für das erste Bezugsjahr errechnet werden.
- Inbetriebnahme der Gasanlage
Inbetriebnahme der Gasanlage vom konzessionierten Gasinstallationsunternehmen.
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